Alle, in der Arbeit verwendeten Quellen (z. B. Bücher, Zeitschriftenartikel, Internetseiten) müssen belegt werden:
  1. als Kurzbeleg im Text, bei der wörtlichen und der sinngemäßen Wiedergabe und

  2. als Gesamtbeleg im Quellenverzeichis.

Dabei wird immer zuerst der Nachname, dann der Vorname des Verfassers genannt. Nur wenn kein Verfasser angegeben ist, tritt an die Stelle der Herausgeber (Sonderfälle ausgenommen). Im Quellenverzeichis stehen die Gesamtbelege in alphabetischer Reihenfolge.

Beispiele:

Kurzbeleg: Röll 2003, S. 107

Gesamtbeleg: Röll, F. J.: Pädagogik der Navigation. Selbstgesteuertes Lernen durch Neue Medien. München 2003.